Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung, Hausratversicherung - kostenlos, für Medizinstudenten - PJ und Arzt / Ärztin
Warum benötigen Sie im PJ eine Haftpflichtversicherung?
Früher standen Sie unter dem Schutz der Versicherung Ihrer Universität. Jedoch im Hinblick auf die neue Approbationsordnung gewinnt das Thema Berufshaftpflicht und Medizinstudium zunehmend an Bedeutung. Nun beginnen Medizinstudenten bereits früher mit der praktischen Arbeit am Patienten.
Sie können von der Klinik für Schäden haftbar gemacht werden. Da reguläre Privathaftpflichtversicherungen oder eventuell noch bestehende Haftpflichtversicherungen der Universitäten häufig Deckungslücken enthalten, benötigen Sie eine Berufshaftpflichtversicherung. Zudem benötigen Sie einen Schutz für außerdienstliche ärztliche Hilfe und oftmals für das PJ im Ausland. Deshalb verlangen viele Universitäten bereits früher eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung, wie hier z.B. die LMU München in der Studienordnung für den Studiengang Medizin bereits seit 2003:
Sie können von der Klinik für Schäden haftbar gemacht werden. Da reguläre Privathaftpflichtversicherungen oder eventuell noch bestehende Haftpflichtversicherungen der Universitäten häufig Deckungslücken enthalten, benötigen Sie eine Berufshaftpflichtversicherung. Zudem benötigen Sie einen Schutz für außerdienstliche ärztliche Hilfe und oftmals für das PJ im Ausland. Deshalb verlangen viele Universitäten bereits früher eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung, wie hier z.B. die LMU München in der Studienordnung für den Studiengang Medizin bereits seit 2003:
§18 Versicherung
Die Studenten sind verpflichtet vor Beginn des Studiums eine geeignete private Haftpflichtversicherung bzw. Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Diese Versicherung erhalten Sie zu einem sehr günstigen Preis, zum Teil sogar mit Onlinerabatt oder kostenlos für Medizinstudenten, Medizinstudenten im PJ, Assistenzärzte ohne Fachanerkennung und Assistenzzahnärzte.
Versichert sind:
- Personen- & Sachschäden bis 5.000.000 €
- Vermögensschäden bis 200.000 €
Ausserdem u.a. folgende Zusatzleistungen:
- dienstliche ärztliche Tätigkeit
- Erste-Hilfe Leistungen & ärztlicher Freundschaftsdienst
- ärztlicher Sonntags-& Notfalldienst
KOSTENFREI ! (auch im ersten Assistenzarzt-Jahr)
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(teils mit Online-Rabatt)
